Sicherheit zum nachrüsten

Höchste Qualität Sicherheitsprodukte zum nachrüstenNachrüsten lohnt sich

Statistisch gesehen wird in Österreich alle 36 Minuten eingebrochen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich viele Menschen durch bessere Sicherungsmaßnahmen schützen wollen. Doch in einer Mietwohnung ist das gar nicht so leicht.

 

Hier ist oft nicht klar, wer eigentlich für die Sicherung der Wohnung verantwortlich ist Mieter oder Vermieter? Um es vorweg zu nehmen: Die Pflichten des Vermieters sind hier eher dürftig. Über verschließbare Türen und Fenster, in welcher Form auch immer, gehen sie kaum hinaus. Außerdem gilt: „Gemietet wie besehen“. Es besteht also grundsätzlich auch kein Anspruch auf Nachrüstung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen. Das heißt aber nicht, dass die Wohnung weiter ungesichert bleiben muss. Der Mieter ist auch nicht gezwungen, dafür gleich Unsummen zu investieren. Dennoch lohnt es sich, ein paar Euro für die Sicherung auszugeben.
 

Selbst ist der Mieter

Gerade in Mehrfamilienhäuser mit Mietswohnungen wird häufig eingebrochen, mit beträchtlichem Schaden für die Betroffenen. Mieter haben deshalb auch das Recht, sich zu schützen. Dieses Schutzbedürfnis wiegt in der Regel auch schwerer, als das Bedürfnis des Vermieters nach Unversehrtheit seiner Bausubstanz. Vor allem, da der Eingriff in diese bei den meisten Nachrüstsicherungen eher unbedeutend ist. Beispielsweise ein hochwertiges Schloss an der Eingangstür, ein Türspion oder eine Alarmanlage verursachen relativ geringe bauliche Maßnahmen. Dem Einbau dieser Sicherungen wird der Vermieter in der Regel zustimmen. Beim Bedürfnis nach vergitterten Fenstern sieht das schon anders aus. Größere Eingriffe in die Bausubstanz sind in jedem Fall zustimmungspflichtig. Besprechen sollten Sie diese Fragen mit dem Vermieter aber in jedem Fall. Möglicherweise ist er ja auch bereit, die Kosten, oder Teile davon, zu übernehmen. Dabei sollten Sie auch gleich klären, was mit den Sicherungen nach einem Auszug passieren soll. Grundsätzlich sind Sie nämlich verpflichtet, alles zurückzubauen und die Wohnung genau so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Übernimmt der Vermieter die Kosten für das Nachrüsten, verbleiben die Sicherungen natürlich nach Auszug in der Wohnung. Die Vereinbarungen sollten Sie schriftlich festhalten, damit es später keine unnötigen Auseinandersetzungen gibt.

Wer zahlt?

Häufig lassen Vermieter, was die Kosten für zusätzliche Sicherungen angeht, mit sich reden. Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Kosten teilweise auf die Miete umzulegen. Die Kosten für bauliche Maßnahmen, die die Sicherheit erhöhen, kann er als sogenannten „Wertverbesserungszuschlag“ in einer Höhe von bis zu elf Prozent jährlich der Wohnungsmiete zuschlagen. Wenn also beispielsweise die Wohnungstür mit Sicherheitsmaßnahmen für 300 Euro ausgestattet wird, betragen elf Prozent davon gerade mal 33 Euro. Auf die zwölf Monatsmieten verteilt ergibt das 2,75 Euro monatliche Mieterhöhung.
 

An der Wohnungstür

Sicherheitsschloss
Ein sicheres Schloss (genauer: Schließzylinder) dürfen Sie jederzeit in Ihre Wohnungstür einbauen, auch ohne Genehmigung des Vermieters. Dieser darf ohnehin keinen Schlüssel zu Ihrer Wohnung behalten oder sie ohne Ihre Erlaubnis betreten. Heben Sie das alte Schloss auf und bauen Sie es bevor Sie die Wohnung an den Vermieter zurückgeben wieder ein. Denken Sie auch über stabilere Beschläge und Schließbleche nach. Beachten Sie hierbei, dass beim Entfernen unter Umständen Schäden zurückbleiben, die Sie vor dem Auszug beheben müssen. Alternativ können Sie die Sicherungen auch eingebaut lassen. Der Vermieter wird wohl nichts dagegen haben, eine besser gesicherte Wohnung zurück zu bekommen.

Türspion

Ein Türspion ist eine sehr beruhigende Sicherungsmaßnahme, denn er erlaubt die Kontrolle des Treppenhauses, ohne die Tür öffnen zu müssen. Sie können also jeden Besucher erst einmal in Augenschein nehmen, bevor Sie aufmachen. Den Einbau eines Türspions sollten Sie unbedingt mit dem Vermieter abklären, da dafür ein Loch in die Wohnungstür gebohrt werden muss. Nachdem ein späteres Ausbessern des Loches wohl ohnehin teurer kommen würde, als der Spion selbst, wird er vermutlich in der Wohnung verbleiben, so dass der Vermieter nichts gegen den Einbau haben dürfte.

Balkenschloss
Ein Balkenschloss ist eine sehr stabile Zusatzsicherung, die die Tür rechts und links verriegelt. Damit es auch von außen gesperrt werden kann, mus auch hier ein Loch, diesmal ein größeres, in die Tür gebohrt werden. In Bezug auf den Ein- und Ausbau gilt hier im Prinzip das gleiche, wie beim Türspion. Nachdem Querriegelschlösser aber etwas teuer sind, versuchen Sie doch mit dem Vermieter zu verhandeln, ob er Ihnen das Schloss nicht nach Mietende abkaufen würde.

Sperrbügel
Ein Sperrbügel oder eine Türkette ermöglicht das Öffnen der Tür einen Spalt breit, etwa um Dokumente hindurch zu reichen, ohne gleich die ganze Tür freizugeben. Sperrbügel sind in vielen Kasten- oder Querriegelschlössern integriert. Eine Türkette können Sie problemlos nachrüsten. Achten Sie aber auf eine stabile Ausführung.

 
Fenster und Balkontüren

Abschließbare Fenstergriffe
Abschließbare Fenstergriffe verhindern, dass ein Einbrecher die Scheibe einschlägt oder den Rahmen anbohrt und dann das Fenster oder die Balkontür mit dem Griff öffnet. Fenstergriffe lassen sich schnell und einfach mit einem herkömmlichen Schraubendreher wechseln. Dabei wird nichts beschädigt, Sie können also bevor Sie ausziehen, die alten Griffe problemlos wieder montieren und Ihre abschließbaren Griffe mitnehmen.

Zusatzschlösser

Zusatzschlösser und Stangenverschlüsse, können Fenster gegen Aufhebeln sichern, allerdings sollten Sie vor dem Einbau die Erlaubnis des Vermieters einholen. Bei Stangenschlössern, die nur im Mauerwerk befestigt werden ist seine Zustimmung nicht unbedingt erforderlich, wenn aber für die Montage der Zusatzriegel der Fensterrahmen angebohrt werden muss, müssen Sie vorher sein Einverständnis haben.

Gitter
Gitter vor den Fenstern bedürfen, wie alles, was die Außenseite des Gebäudes betrifft, immer der Zustimmung des Eigentümers. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das Entfernen hier nicht ohne größeren Aufwand möglich ist. Außerdem verändern vergitterte Fenster das Erscheinungsbild des Hauses beträchtlich.

Alarmanlage
Eine Einbruchmelde- oder Alarmanlage warnt bei einem Einbruch und schreckt Ganoven ab. Zu beachten ist, dass eine solche Anlage oder ihre Komponenten, wie Sirene oder Blitzleuchte, nicht ohne Erlaubnis des Vermieters an der Außenseite angebracht werden dürfen. Wird die Anlage nur im inneren der Wohnung installiert, ist dies auch ohne Einverständnis möglich.